Ein komplettes Abgassystem besteht aus Downpipe (auch Hosenrohr genannt), Abgasanlage, Endschalldämpfer und Endrohren. Unsere Abgasanlagen zeichnen sich durch hohe Qualität und lange Lebensdauer aus und werden direkt von uns am Fahrzeug von Hand gefertigt.
Wir gehen auf Kundenwünsche ein
- Verschiedene Rohrdurchmesser
- Schalldämpfer mit Klappensteuerung oder Siebrohrtechnik
- Verschiedene Endrohr-Optik
- Downpipes mit oder ohne Sportkatalysator
Aus Kosten- und Komfortgründen werden Abgasanlagen vom Hersteller in relativ geringen Durchmessern und meist mit Kammerschalldämpfern gefertigt, was zu hohem Staudruck und hoher Hitzeentwicklung des Motors führt. Da unsere Anlagen staudruckreduziert gefertigt werden, führt das im Umkehrschluss zu mehr Leistung, mehr Drehmoment und besserem Ansprechverhalten sowie zu einer thermischen Entlastung des Motors und vor allem des Turboladers.
Downpipe
Die Downpipe ist das Bindeglied zwischen Turbolader und Abgasanlage, meist mit Katalysator und Flexrohr ausgestattet. Unsere Downpipes zeichnen sich in der Regel durch größeren Rohrdurchmesser als die Serie und durch Strömungsoptimierung aus — mit Metall-Rennkatalysator mit Zulassung. Durch die Strömungsoptimierung werden Motor und Turbolader thermisch entlastet, was zu mehr Haltbarkeit und auch zu mehr Leistung führt.
Abgasanlage
Die Abgasanlage ist das Verbindungsstück von der Downpipe bis zu den Endrohren, inklusive Schalldämpfern. Wir bauen ausschließlich mit Edelstahlrohr und aus Gewichtsgründen mit einer Wandstärke von 1,5 mm. Wir nutzen ausschließlich hochwertige Auspuffhalter und keinen kostengünstigen Rundstahl.
Klappenschalldämpfer
Klappenschalldämpfer haben zwei separate Abgaswege: entweder schallgedämpft und leise oder kraftvoll und laut. Bei unseren Klappen-Schalldämpfern wird die Stellung der Klappen und damit die Lautstärke per Fernbedienung geregelt. So bleiben unsere Anlagen im geöffneten Modus sportlich und kraftvoll, im geschlossenen Modus sehr seriennah.
Ausführungen ohne Katalysator oder mit Dieselpartikelfilter-Attrappen sind ausschließlich für Motorsportzwecke bestimmt und in der StVO nicht gestattet.
